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Wichtige Hinweise zum Online-Antrag

Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, online Versicherungsschutz in Form einer Hausratversicherung zu beantragen.

Die Beantragung von Versicherungsschutz über das Internet sollte nur erfolgen, wenn Sie auf eine Beratung vollständig verzichten können und wollen. Im Schadenfall stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, können aber auf Grund der beratungslosen Beantragung für Deckungsfehler nicht haften.

Die Vertragsbedingungen werden Ihnen - sofern das jeweilige Versicherungsunternehmen den beantragten Versicherungsschutz bestätigt und dokumentiert - zusammen mit dem Versicherungsschein übersandt - auf Wunsch jedoch auch früher ausgehändigt. Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen können Sie dem Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Auf dieses Widerspruchsrecht wird bei Übersendung nochmals gesondert hingewiesen. Auf den beantragten Versicherungsvertrag findet deutsches Recht, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen Anwendung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bei dem zuständigen Gericht am Sitz des Versicherers geltend machen. Der Versicherer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an dem für den Wohnsitz, den Sitz oder die Niederlassung des Versicherungsnehmers örtlich zuständigen geltend machen.

Beschwerden kann der Versicherungsnehmer an den Versicherer oder an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Ludwigkirchplatz 3-4, 10719 Berlin richten.

Bitte beachten Sie desweiteren:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Deckungsauftrages durch den Versicherer. Der beantragte Versicherungsschutz tritt erst dann in Kraft, wenn dies durch Policenzusendung oder E-Mail-Bestätigung dokumentiert wird und eine gültige, einlösbare Einzugsermächtigung erteilt wurde. Innerhalb kurzer Zeit geht Ihnen eine Bestätigungsmail dieses Deckungsauftrages an die von Ihnen genannte e-mail-Adresse zu; diese Bestätigungsmail ist noch keine Deckungszusage! Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Mail noch einmal im eigenen Interesse.

Wir bemühen uns stets um kurzfristige Deckungsbestätigung, so daß Versicherungsschutz auch bei kurzfristigem Versicherungsbeginn zur Verfügung gestellt werden kann. Beachten Sie jedoch unbedingt, daß Deckung erst mit Zugang der Police oder Bestätigung per E-Mail erteilt ist.

Sie sind verpflichtet, alle Angaben im folgenden Formular wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen.

Bei unvollständigen oder falschen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz ! Wenn Sie vorab in Erfahrung bringen möchten, ob eine Annahme auf Grund etwaiger Vorschäden voraussichtlich vom Versicherer abgelehnt werden wird bitten wir um Ihre kurze Nachricht; wir klären dann den Sachverhalt vorab mit dem Versicherer.

Ich habe die vorstehenden Hinweise gelesen, verstanden und akzeptiere diese.

 

Dokument veröffentlicht: 16.04.2005
Letzte Änderung: 24.10.2005
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