Wichtige Hinweise zum Online-Antrag
Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, online
Versicherungsschutz in Form einer Hausratversicherung zu beantragen.
Die Beantragung von Versicherungsschutz über das Internet sollte nur erfolgen,
wenn Sie auf eine Beratung vollständig verzichten können
und wollen. Im Schadenfall stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner
zur Verfügung, können aber auf Grund der beratungslosen Beantragung für Deckungsfehler nicht haften.
Die Vertragsbedingungen werden Ihnen - sofern das jeweilige Versicherungsunternehmen den beantragten Versicherungsschutz bestätigt und dokumentiert - zusammen mit dem Versicherungsschein
übersandt - auf Wunsch jedoch auch früher ausgehändigt.
Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen können Sie
dem Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages widersprechen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufes. Auf dieses Widerspruchsrecht wird bei Übersendung
nochmals gesondert hingewiesen. Auf den beantragten Versicherungsvertrag
findet deutsches Recht, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz
ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen Anwendung, sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
gegen den Versicherer bei dem zuständigen Gericht am Sitz des
Versicherers geltend machen. Der Versicherer kann Ansprüche
aus dem Versicherungsvertrag an dem für den Wohnsitz, den Sitz
oder die Niederlassung des Versicherungsnehmers örtlich zuständigen
geltend machen.
Beschwerden kann der Versicherungsnehmer an den Versicherer oder
an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Ludwigkirchplatz
3-4, 10719 Berlin richten.
Bitte beachten Sie desweiteren:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Deckungsauftrages
durch den Versicherer. Der beantragte Versicherungsschutz tritt
erst dann in Kraft, wenn dies durch Policenzusendung oder E-Mail-Bestätigung dokumentiert
wird und eine gültige, einlösbare Einzugsermächtigung
erteilt wurde. Innerhalb kurzer Zeit geht Ihnen eine Bestätigungsmail
dieses Deckungsauftrages an die von Ihnen genannte e-mail-Adresse
zu; diese Bestätigungsmail ist noch keine Deckungszusage!
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Mail noch
einmal im eigenen Interesse.
Wir bemühen uns stets um kurzfristige Deckungsbestätigung, so daß
Versicherungsschutz auch bei kurzfristigem Versicherungsbeginn zur Verfügung
gestellt werden kann. Beachten Sie jedoch unbedingt, daß Deckung
erst mit Zugang der Police oder Bestätigung per E-Mail erteilt ist.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben im folgenden Formular wahrheitsgemäß
und vollständig zu erteilen.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben gefährden Sie
Ihren Versicherungsschutz ! Wenn Sie vorab in Erfahrung bringen
möchten, ob eine Annahme auf Grund etwaiger Vorschäden
voraussichtlich vom Versicherer abgelehnt werden wird bitten wir
um Ihre kurze Nachricht; wir klären dann den Sachverhalt vorab
mit dem Versicherer.
Ich habe die vorstehenden Hinweise
gelesen, verstanden und akzeptiere diese.
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